Die Kaufhandlung
BGB = Bürgerliches Gesetzbuch
- Antrag und Annahme sind Willenserklärungen
- Eine Willenserklärung ist eine bestimmte Äußerung oder Handlung, die auf einen bestimmten zweck gerichtet ist.
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Rechtsfolge |
- Ein Kaufvertrag kommt durch zwei einander entgegengerichtete, aber inhaltlich über-
einstimmende, verbindliche Willenserklärungen zustande.
rechtliche Folgen aus dem Kaufvertrag
Käufer und Verkäufer haben durch den Kaufvertrag
§ 433 BGB Pflichten übernommen:
Pflichten des Verkäufers
§ 433
- Übergabe der Sache ... mangelfrei
- Verschaffung des Eigentums an der Sache
Pflichten des Käufers
§ 433
- Zahlung des Kaufpreises
- Abnhame der Sache
Der Kaufvertrag ist ein "Verpflichtungsgeschäft"
- Kaufvertrag §§ 145, 147, 433
- Da beim Übereignungsvertrag über das
Eigentum verfügt wird, nennt man ein
derartiges Rechtsgeschäft
"Verfügungsgeschäft" = "Erfüllungsgeschäft"
Der Eigentumsübergang an der Sache ist unabhängig von der Bezahlung!
Der Eigentumsübergang erfolgt durch Einigung und Übergabe (§§ 845, 929 BGB)
Einigung und Übergabe
=
Übereignung
Übereignung
Übergabe des Geldes § 854
Die gesamte Kaufhandlung besteht aus:
- 1 Verpflichtungsgeschäft
- 2 Verfügungsgeschäften
- 6 Willenserklärungen